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Kündigung erhalten? Diese 3 Fristen musst du SOFORT kennen
3 Wochen für die Klage. 3 Tage für die Meldung. Jeder Tag zählt. Was du in den ersten 48 Stunden tun musst.
24. Februar 2026
Du hast gerade eine Kündigung erhalten. Der Schock sitzt tief. Aber jetzt ist nicht die Zeit für Lähmung — denn in den nächsten Tagen und Wochen laufen Fristen, die über tausende Euro entscheiden können.
Frist 1: Kündigungsschutzklage — 3 Wochen
Das ist die kritischste Frist. Wenn du dich gegen die Kündigung wehren willst, musst du innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Nicht 3 Monate. 3 Wochen.
3 Wochen ab Zugang der Kündigung
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung — also dem Tag, an dem du sie erhalten hast. Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie rechtswidrig war.
Quelle: §4 KSchG
Das bedeutet: Selbst wenn dein Arbeitgeber gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen hat, selbst wenn du schwanger bist oder Kündigungsschutz als Betriebsrat hast — wenn du die 3-Wochen-Frist verpasst, ist die Kündigung wirksam.
Frist 2: Arbeitssuchend melden — 3 Tage
Die meisten wissen: Man muss sich arbeitslos melden. Was viele nicht wissen: Die Meldung "arbeitssuchend" muss innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Kündigung erfolgen. Nicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Sofort.
Du musst dich SOFORT bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden — spätestens 3 Tage nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts. Bei verspäteter Meldung droht eine Sperrzeit von 1 Woche pro Tag Verspätung.
§38 Abs. 1 SGB III
Die Meldung geht online unter arbeitsagentur.de oder telefonisch. Das ist erstmal nur "arbeitssuchend", nicht "arbeitslos". Die Arbeitslosmeldung kommt später, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.
Frist 3: Kündigungsfrist prüfen — sofort
Dein Arbeitgeber muss die Kündigungsfrist einhalten. Die steht im Arbeitsvertrag oder ergibt sich aus dem Gesetz. Je länger du beschäftigt warst, desto länger die Frist.
Nach 2 Jahren Beschäftigung: 1 Monat zum Monatsende. Nach 5 Jahren: 2 Monate. Nach 10 Jahren: 4 Monate. Nach 20 Jahren: 7 Monate.
Wenn dein Arbeitgeber die falsche Frist anwendet, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam — aber sie wird zum richtigen Termin wirksam. Das heißt: Du bekommst länger Gehalt.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nur, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes steht. Prüfe zuerst deinen Vertrag. Kürzere Fristen sind nur in den ersten 2 Jahren oder bei Zeitarbeit zulässig.
§622 BGB
Die ersten 48 Stunden: Checkliste
Tag 1 — sofort: Kündigung fotografieren. Datum notieren (Zugang). Arbeitssuchend melden bei der Agentur für Arbeit (online oder Telefon).
Tag 1-3: Arbeitsvertrag rausholen. Kündigungsfrist prüfen. Überlegen: Will ich mich wehren? Wenn ja: Termin beim Anwalt für Arbeitsrecht machen.
Innerhalb 3 Wochen: Falls Klage: Anwalt beauftragen oder selbst Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Kündigungsschutzklage: Was passiert dann?
Die Klage vor dem Arbeitsgericht kostet in erster Instanz keine Gerichtsgebühren. Nur wenn du einen Anwalt nimmst, entstehen Kosten — aber jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang.
Die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung, du akzeptierst die Kündigung. Die Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Beschäftigung. Aber das ist Verhandlungssache.
Innerhalb der 3-Wochen-Frist
Die Klage muss beim Arbeitsgericht eingehen — nicht abgeschickt sein. Bei knapper Frist: persönlich zur Rechtsantragsstelle gehen. Die nimmt die Klage mündlich auf.
Quelle: §4 KSchG
Wenn du nicht klagen willst
Nicht jede Kündigung lohnt eine Klage. Wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin zerrüttet war, wenn du schon einen neuen Job hast, wenn die Kündigung offensichtlich rechtmäßig war — dann kann Akzeptieren die bessere Option sein.
Aber: Die Meldung arbeitssuchend ist trotzdem Pflicht. Und die Kündigungsfrist solltest du trotzdem prüfen.
Was Casekeeper damit tut
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