vertraege · 2 Min. Lesezeit
Sonderkündigungsrecht: Wann du sofort aus dem Vertrag kommst
Preiserhöhung, Umzug, Vertragsverletzung — es gibt viele Gründe für eine Sonderkündigung. So nutzt du sie.
12. April 2026
Verträge haben Kündigungsfristen. Aber manchmal musst du nicht warten — das Sonderkündigungsrecht macht's möglich.
Wann du sofort raus kommst
Bei wichtigem Grund kann jeder Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Wichtiger Grund: Der anderen Seite ist die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zuzumuten.
§ 314 BGB
Typische Gründe für Sonderkündigung:
- Preiserhöhung — Bei einseitiger Erhöhung
- Umzug — Bei Telekom, Fitness, manchmal Strom
- Leistungsstörung — Wenn der Anbieter nicht liefert
- Insolvenz — Des Vertragspartners
Preiserhöhung = Sonderkündigung
4 Wochen ab Ankündigung
Bei Preiserhöhung hast du meist 4 Wochen Zeit für die Sonderkündigung. Die Frist beginnt mit der Mitteilung der Erhöhung.
Quelle: § 41 TKG / AGB
Das gilt für:
- Mobilfunk und Internet (§ 56 Abs. 3 TKG)
- Strom und Gas (§ 41 EnWG)
- Fitnessstudios (je nach AGB)
- Versicherungen (§ 40 VVG)
Umzug: Nicht immer ein Grund
Bei Umzug hast du nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn:
- Der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann (Telekom, Internet)
- Der Vertrag es ausdrücklich vorsieht (selten)
Bei Internet und Telefon: Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, kannst du mit 1 Monat Frist kündigen.
§ 60 TKG
Fitnessstudio bei Umzug? Oft möglich, wenn der Umzug mehr als X km entfernt ist. Steht in den AGB.
Leistungsstörung: Wenn der Anbieter versagt
Beispiele:
- Dauerhaft schlechtes Internet
- Fitnessstudio dauernd überfüllt
- Versicherung reguliert nicht
Erst: Abmahnung mit Fristsetzung. Dann: Sonderkündigung.
So kündigst du richtig
- Grund nennen — Konkret: "Sonderkündigung wegen Preiserhöhung vom [Datum]"
- Frist einhalten — Je nach Grund unterschiedlich
- Schriftlich — Einschreiben empfohlen
- Nachweis aufheben — Für den Fall eines Streits
Was Casekeeper damit tut
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