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AfA richtig berechnen: Abschreibung für Selbstständige und Vermieter

11. März 2025

AfA richtig berechnen: Abschreibung für Selbstständige und Vermieter

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist einer der wichtigsten Steuerbegriffe für alle, die berufliche Anschaffungen tätigen. Ob Laptop, Schreibtisch oder Firmenwagen — mit der richtigen Abschreibung sparen Sie Jahr für Jahr Steuern.

Was ist AfA?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Das Prinzip: Wirtschaftsgüter, die Sie beruflich nutzen, verlieren über die Jahre an Wert. Diesen Wertverlust können Sie steuerlich geltend machen — verteilt über die Nutzungsdauer.

Beispiel: Ein Schreibtisch für 1.300 € hat eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Sie können also 13 Jahre lang jeweils 100 € als Betriebsausgabe absetzen.

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Die drei AfA-Methoden

1. Lineare AfA (Standard)

Die häufigste Methode: Der Anschaffungswert wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt.

Formel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährliche AfA

| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | AfA pro Jahr (bei 1.000 €) | |----------------|---------------|----------------------------| | Laptop/PC | 3 Jahre | 333 € | | Büromöbel | 13 Jahre | 77 € | | PKW | 6 Jahre | 167 € | | Smartphone | 5 Jahre | 200 € |

2. Sofortabschreibung für Digitalgüter

Seit 2021 können Computer, Software und digitale Geräte unabhängig vom Preis sofort abgeschrieben werden. Das BMF-Schreiben ermöglicht eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr.

Vorteil: Ein MacBook Pro für 2.500 € ist im Kaufjahr vollständig absetzbar — nicht über 3 Jahre verteilt.

Was zählt als Digitalgut?

  • Computer, Laptops, Tablets
  • Drucker, Scanner, Monitore
  • Software und Lizenzen
  • Server und Netzwerkgeräte

3. GWG — Sofortabschreibung bis 800 €

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto können sofort und vollständig abgeschrieben werden.

Beispiele:

  • Bürostuhl für 450 € → sofort absetzbar
  • Externe Festplatte für 120 € → sofort absetzbar
  • Werkzeug für 300 € → sofort absetzbar

Nutzungsdauer: Woher weiß ich das?

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht AfA-Tabellen mit amtlichen Nutzungsdauern. Die wichtigsten:

| Kategorie | Beispiele | Jahre | |-----------|-----------|-------| | Computer/Digital | Laptop, PC, Tablet | 1* | | Büroausstattung | Schreibtisch, Stuhl, Regal | 13 | | Fahrzeuge | PKW, Transporter | 6 | | Werkzeuge | Bohrmaschine, Säge | 5 | | Kameras | Foto, Video | 7 | | Haushaltsgeräte | Kühlschrank, Waschmaschine | 10 |

*Seit BMF-Schreiben 2021

AfA bei beruflicher Teilnutzung

Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut sowohl privat als auch beruflich? Dann können Sie nur den beruflichen Anteil abschreiben.

Beispiel: Laptop für 1.200 €, 70% berufliche Nutzung

  • Absetzbar: 1.200 € × 70% = 840 €

Dokumentieren Sie die berufliche Nutzung glaubhaft — zum Beispiel durch getrennte Benutzerkonten oder Arbeitszeitnachweise.

Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr

Kaufen Sie ein Wirtschaftsgut mitten im Jahr, gilt die AfA nur anteilig für die verbleibenden Monate.

Beispiel: Schreibtisch für 1.300 €, gekauft am 1. Oktober

  • Nutzungsdauer: 13 Jahre → 100 €/Jahr
  • Im Kaufjahr: 100 € × 3/12 = 25 €

Gebrauchte Wirtschaftsgüter

Bei gebrauchten Anschaffungen schätzen Sie die Restnutzungsdauer. Orientierung bietet die AfA-Tabelle abzüglich des bereits genutzten Zeitraums.

Beispiel: Gebrauchter PKW, 3 Jahre alt

  • Normale Nutzungsdauer: 6 Jahre
  • Restnutzungsdauer: ca. 3 Jahre

Was Casekeeper damit tut

Der Casekeeper AfA-Rechner berechnet Abschreibungen automatisch — GWG, Sofortabschreibung Digital oder lineare AfA. Du siehst alle laufenden Abschreibungen auf einen Blick.

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Häufige Fehler vermeiden

  • Falsche Nutzungsdauer — Immer die amtliche AfA-Tabelle prüfen
  • GWG-Grenze vergessen — Bis 800 € netto sofort abschreiben
  • Digitalgüter über Jahre verteilen — Seit 2021 nicht mehr nötig
  • Privatanteil nicht abziehen — Nur berufliche Nutzung absetzbar

Fazit

Die AfA ist kein Hexenwerk. Mit den drei Methoden — lineare AfA, Digitalabschreibung und GWG — decken Sie 95% aller Fälle ab. Wichtig ist die korrekte Nutzungsdauer und eine saubere Dokumentation Ihrer Belege.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Fällen wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2025-03-11). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.