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steuern · 2 Min. Lesezeit

Laptop und Computer: Seit 2021 sofort voll absetzbar

Egal ob 500 oder 5.000 Euro — Computer können im Jahr der Anschaffung komplett abgesetzt werden. Die meisten wissen das nicht.

10. März 2026

Du kaufst einen Laptop für 2.499 Euro. Früher musstest du den über 3 Jahre abschreiben. Seit 2021 nicht mehr.

Die Regel: Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr

Das Bundesfinanzministerium hat 2021 eine Änderung eingeführt, die vielen nicht bekannt ist.

Frist

Im Anschaffungsjahr komplett absetzbar

Computer, Laptops, Tablets, Drucker, Monitore, Software und Zubehör können unabhängig vom Preis im Jahr der Anschaffung vollständig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die bisherige 3-Jahres-Abschreibung entfällt.

Quelle: BMF-Schreiben vom 26.02.2021

Das gilt auch rückwirkend für Geräte die 2021 oder später angeschafft wurden. Wer seinen Laptop aus 2023 noch nicht voll abgesetzt hat, kann die Restabschreibung in der nächsten Steuererklärung nachholen.

Was zählt als Computer?

Die Regelung umfasst: Desktop-PCs, Laptops, Tablets, Monitore, Drucker, Scanner, Tastaturen, Mäuse, externe Festplatten, Docking Stations, Software und Zubehör. Smartphones sind nicht enthalten.

Auch gebrauchte Geräte fallen unter die Sofortabschreibung. Und: Die Regelung gilt unbefristet — sie ist keine temporäre Corona-Maßnahme, auch wenn sie ursprünglich so wahrgenommen wurde.

BMF IV C 3 - S 2190/21/10002

Privat und beruflich gemischt?

Wenn du den Laptop sowohl privat als auch beruflich nutzt, musst du den beruflichen Anteil schätzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 50% ohne Nachweis. Bei höherem Anteil brauchst du Nachweise — zum Beispiel ein Arbeitszeitprotokoll.

Der häufigste Fehler

Viele setzen den Laptop in der Steuererklärung gar nicht an — weil sie denken, Einzelposten unter 800 Euro netto seien "GWG" und darüber müsse man abschreiben. Seit 2021 gilt: Alles sofort, egal welcher Betrag.

Was Casekeeper damit tut

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-10). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.