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gewaehrleistung · 2 Min. Lesezeit

Handwerker-Gewährleistung: 5 Jahre für Baumängel

Bei Arbeiten am Gebäude hast du 5 Jahre Gewährleistung. Aber nur wenn du die Fristen kennst.

12. April 2026

Der Fliesenleger war vor 3 Jahren da. Jetzt lösen sich die Fliesen. Zu spät für Reklamation? Nein — bei Bauleistungen hast du 5 Jahre Zeit.

Die Frist: 5 Jahre bei Bauwerken

Frist

5 Jahre

Bei Arbeiten an einem Bauwerk (Gebäude) beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme. Das gilt für alle Gewerke: Maurer, Elektriker, Sanitär, Dachdecker, Fliesenleger.

Quelle: § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Wichtig: Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Fertigstellung. Ohne formelle Abnahme kann die Frist sogar länger laufen.

Was zählt als "Bauwerk"?

Nicht jede Handwerkerleistung ist ein Bauwerk:

5 Jahre Gewährleistung:

  • Neubau und Anbau
  • Dachsanierung
  • Heizungsanlage einbauen
  • Bad komplett erneuern
  • Fenster einbauen
  • Fassadendämmung

Nur 2 Jahre Gewährleistung:

  • Einzelne Reparaturen (Wasserhahn austauschen)
  • Wartungsarbeiten
  • Kleinere Ausbesserungen

Entscheidend ist, ob die Leistung "wesentlich für Konstruktion, Bestand oder Nutzbarkeit" des Gebäudes ist. Im Zweifel: 5 Jahre.

BGH-Rechtsprechung

Mängel richtig reklamieren

  1. Schriftlich melden — Mit Beschreibung des Mangels und Fotos
  2. Frist setzen — Angemessen, meist 14 Tage
  3. Nacherfüllung fordern — Der Handwerker darf erst mal reparieren
  4. Dokumentieren — Jede Kommunikation aufheben

Wenn der Handwerker nicht reagiert

Nach fruchtlosem Fristablauf hast du Optionen:

  • Selbst reparieren lassen, Kosten einfordern
  • Minderung (Preis reduzieren)
  • Bei erheblichen Mängeln: Rücktritt vom Vertrag

Wenn der Handwerker trotz Fristsetzung nicht nachbessert, kannst du den Mangel selbst beheben lassen. Die Kosten muss der Handwerker erstatten.

§ 637 BGB

VOB-Verträge: Andere Regeln

Bei Verträgen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gilt:

  • 4 Jahre Gewährleistung statt 5
  • Strengere Abnahmeregelungen
  • Andere Mängelrechte

Prüfe deinen Vertrag: Steht "VOB" drin, gelten andere Fristen.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-04-12). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.