Zum Hauptinhalt springen

gewaehrleistung · 2 Min. Lesezeit

Reklamation: Reparatur oder Austausch — du entscheidest

Bei einem Mangel hast du die Wahl: Reparatur oder neues Produkt. Der Händler muss liefern.

12. April 2026

Der Laptop ist defekt. Der Händler will reparieren, du willst ein neues Gerät. Wer hat Recht? Du — meistens.

Dein Wahlrecht: Reparatur oder Austausch

Bei einem Mangel kannst du zwischen Reparatur (Nachbesserung) und Austausch (Nachlieferung) wählen. Der Händler muss deinem Wunsch folgen — mit einer Ausnahme.

§ 439 Abs. 1 BGB

Die Ausnahme: Wenn deine Wahl unverhältnismäßig teuer wäre. Ein Auto wegen eines kaputten Scheibenwischers komplett austauschen? Nein. Aber bei vielen Elektronikgeräten ist Austausch oft günstiger als Reparatur.

So läuft die Reklamation

  1. Mangel melden — Schriftlich, mit Beschreibung des Problems
  2. Nacherfüllung wählen — Reparatur oder Austausch
  3. Frist setzen — Angemessen, meist 14 Tage
  4. Ergebnis prüfen — Ist der Mangel behoben?
Frist

14 Tage für Nacherfüllung

Eine Frist von 14 Tagen ist bei den meisten Produkten angemessen. Bei komplexen Reparaturen kann mehr Zeit nötig sein.

Quelle: Allgemeine Praxis

Wenn die Reparatur scheitert

Nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen hast du weitere Rechte:

  • Rücktritt vom Kauf — Geld zurück, Ware zurück
  • Minderung — Preis reduzieren, Ware behalten
  • Schadensersatz — Bei Verschulden des Händlers

Wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Bei erheblichen Mängeln auch schon früher.

§ 440 BGB

Kosten der Nacherfüllung

Du zahlst nichts. Der Händler trägt:

  • Reparaturkosten (Material und Arbeit)
  • Versandkosten (hin und zurück)
  • Einbaukosten (wenn er das Produkt wieder einbauen muss)

Die typischen Händler-Tricks

  • "Geht nur über den Hersteller" — Falsch. Gewährleistung = Händler.
  • "Kostet Bearbeitungsgebühr" — Nicht erlaubt bei Gewährleistung.
  • "Nur Reparatur möglich" — Du hast das Wahlrecht.
  • "Bitte Kassenbon" — Richtig. Kontoauszug geht aber auch.

Online-Kauf: Einsenden oder abholen?

Bei Online-Kauf muss der Händler die Ware auf seine Kosten abholen lassen oder dir einen frankierten Retourenschein schicken.

§ 439 Abs. 2 BGB

Du musst nicht ins Geschäft fahren, nicht zur Post gehen, kein Porto zahlen.

Was Casekeeper damit tut

Scanne deinen Kassenbon — Casekeeper erstellt auf Knopfdruck ein Reklamationsschreiben mit allen relevanten Paragraphen.

Jetzt ausprobieren →

Der Fristenwächter

1 klare Regel pro Woche, die dir Geld oder Rechte sichern kann.

Kein Spam. Jederzeit abmeldbar. Datenschutz gilt.

Das könnte dich auch interessieren

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-04-12). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.