gewaehrleistung · 2 Min. Lesezeit
Reklamation: Reparatur oder Austausch — du entscheidest
Bei einem Mangel hast du die Wahl: Reparatur oder neues Produkt. Der Händler muss liefern.
12. April 2026
Der Laptop ist defekt. Der Händler will reparieren, du willst ein neues Gerät. Wer hat Recht? Du — meistens.
Dein Wahlrecht: Reparatur oder Austausch
Bei einem Mangel kannst du zwischen Reparatur (Nachbesserung) und Austausch (Nachlieferung) wählen. Der Händler muss deinem Wunsch folgen — mit einer Ausnahme.
§ 439 Abs. 1 BGB
Die Ausnahme: Wenn deine Wahl unverhältnismäßig teuer wäre. Ein Auto wegen eines kaputten Scheibenwischers komplett austauschen? Nein. Aber bei vielen Elektronikgeräten ist Austausch oft günstiger als Reparatur.
So läuft die Reklamation
- Mangel melden — Schriftlich, mit Beschreibung des Problems
- Nacherfüllung wählen — Reparatur oder Austausch
- Frist setzen — Angemessen, meist 14 Tage
- Ergebnis prüfen — Ist der Mangel behoben?
14 Tage für Nacherfüllung
Eine Frist von 14 Tagen ist bei den meisten Produkten angemessen. Bei komplexen Reparaturen kann mehr Zeit nötig sein.
Quelle: Allgemeine Praxis
Wenn die Reparatur scheitert
Nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen hast du weitere Rechte:
- Rücktritt vom Kauf — Geld zurück, Ware zurück
- Minderung — Preis reduzieren, Ware behalten
- Schadensersatz — Bei Verschulden des Händlers
Wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Bei erheblichen Mängeln auch schon früher.
§ 440 BGB
Kosten der Nacherfüllung
Du zahlst nichts. Der Händler trägt:
- Reparaturkosten (Material und Arbeit)
- Versandkosten (hin und zurück)
- Einbaukosten (wenn er das Produkt wieder einbauen muss)
Die typischen Händler-Tricks
- "Geht nur über den Hersteller" — Falsch. Gewährleistung = Händler.
- "Kostet Bearbeitungsgebühr" — Nicht erlaubt bei Gewährleistung.
- "Nur Reparatur möglich" — Du hast das Wahlrecht.
- "Bitte Kassenbon" — Richtig. Kontoauszug geht aber auch.
Online-Kauf: Einsenden oder abholen?
Bei Online-Kauf muss der Händler die Ware auf seine Kosten abholen lassen oder dir einen frankierten Retourenschein schicken.
§ 439 Abs. 2 BGB
Du musst nicht ins Geschäft fahren, nicht zur Post gehen, kein Porto zahlen.
Was Casekeeper damit tut
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