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wohnung · 2 Min. Lesezeit

Mietkaution: Wann du dein Geld zurückbekommst

Nach dem Auszug wartest du auf die Kaution. Aber wie lange darf der Vermieter sie einbehalten? Die Antwort überrascht.

10. März 2026

Du bist ausgezogen, die Wohnung übergeben, alles sauber. Jetzt wartest du auf deine Kaution. Drei Monate vergehen. Sechs Monate. Nichts passiert. Darfst du das Geld einfordern?

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Es gibt keine gesetzlich fixierte Frist. Aber die Rechtsprechung hat klare Grenzen gesetzt.

Frist

3-6 Monate nach Auszug (Richtwert)

Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Prüfungsfrist einbehalten. Die Rechtsprechung akzeptiert 3 bis 6 Monate. Für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil bis zu 12 Monate einbehalten.

Quelle: BGH VIII ZR 71/05

Das bedeutet: Den Großteil der Kaution solltest du innerhalb von 6 Monaten zurückbekommen. Einen Teilbetrag für offene Nebenkosten darf der Vermieter bis zur nächsten Abrechnung einbehalten — aber nicht die gesamte Kaution.

Was der Vermieter von der Kaution abziehen darf

Nicht alles was der Vermieter abzieht, ist berechtigt.

Erlaubt: Mietschulden, Schäden über normale Abnutzung hinaus, offene Nebenkosten. Nicht erlaubt: Normale Abnutzung (Bohrlöcher, leichte Gebrauchsspuren), unwirksame Schönheitsreparatur-Klauseln, pauschale Abzüge ohne Nachweis.

§535, §538 BGB

Wenn dein Mietvertrag eine starre Renovierungsklausel enthält ("alle 3 Jahre streichen"), ist diese in der Regel unwirksam. Der Vermieter darf dafür nichts von der Kaution abziehen.

Was du tun solltest

Dokumentiere den Zustand der Wohnung bei Auszug. Fotos mit Datum. Das Übergabeprotokoll ist dein wichtigstes Dokument — unterschreibe es nicht vorschnell, wenn Schäden aufgelistet werden die du nicht verursacht hast.

Nach 6 Monaten: Schriftlich zur Rückzahlung auffordern mit Frist von 14 Tagen. Reagiert der Vermieter nicht, hast du einen klaren Anspruch.

Verjährung nicht vergessen

Der Rückforderungsanspruch für die Kaution verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem du ausgezogen bist.

Was Casekeeper damit tut

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-10). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.