Zum Hauptinhalt springen

arbeitsrecht · 2 Min. Lesezeit

Kündigung in der Probezeit: Die 2-Wochen-Frist

In der Probezeit kann jederzeit gekündigt werden — mit nur 2 Wochen Frist. Das gilt für beide Seiten.

12. April 2026

Die Probezeit ist eine besondere Phase: Weniger Schutz, kürzere Fristen. Was du wissen musst, wenn die Kündigung kommt.

Die Frist: 2 Wochen — für beide Seiten

Frist

2 Wochen

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Kein bestimmter Kündigungstermin nötig.

Quelle: § 622 Abs. 3 BGB

Wichtig: Das gilt nur, wenn eine Probezeit vereinbart wurde — maximal 6 Monate.

Was in der Probezeit anders ist

  • Kein Kündigungsschutz — Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten
  • Kein Grund nötig — Der Arbeitgeber muss nicht begründen
  • Kurze Frist — Nur 2 Wochen statt der üblichen 4

Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Vorher kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

§ 1 KSchG

Wann die Kündigung trotzdem unwirksam ist

Auch in der Probezeit gibt es Grenzen:

  • Diskriminierung — Kündigung wegen Geschlecht, Herkunft, Behinderung
  • Maßregelung — Kündigung weil du deine Rechte eingefordert hast
  • Schwangerschaft — Besonderer Kündigungsschutz ab Tag 1
  • Sittenwidrigkeit — Willkürliche oder schikanöse Kündigung

Die Frist richtig berechnen

Die 2-Wochen-Frist läuft ab dem Tag, an dem die Kündigung zugeht:

Beispiel: Kündigung geht am Montag, 5. Mai zu. Arbeitsverhältnis endet am Montag, 19. Mai.

Keine Bindung an Monatsende oder -mitte!

Wenn du selbst kündigen willst

Die 2-Wochen-Frist gilt auch für dich. Du musst nicht bis zum Ende der Probezeit warten, wenn du einen besseren Job gefunden hast.

Was du bei einer Kündigung tun solltest

  1. Datum notieren — Wann hast du die Kündigung erhalten?
  2. Zeugnis anfordern — Auch nach kurzer Zeit steht dir ein Zeugnis zu
  3. Arbeitsamt informieren — Sofort, nicht erst am letzten Arbeitstag

Du musst dich spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Sonst droht eine Sperrzeit.

§ 38 SGB III

Was Casekeeper damit tut

Scanne deinen Arbeitsvertrag — Casekeeper berechnet das Ende der Probezeit und die Kündigungsfristen.

Jetzt ausprobieren →

Der Fristenwächter

1 klare Regel pro Woche, die dir Geld oder Rechte sichern kann.

Kein Spam. Jederzeit abmeldbar. Datenschutz gilt.

Das könnte dich auch interessieren

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-04-12). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.