arbeitsrecht · 2 Min. Lesezeit
Kündigung in der Probezeit: Die 2-Wochen-Frist
In der Probezeit kann jederzeit gekündigt werden — mit nur 2 Wochen Frist. Das gilt für beide Seiten.
12. April 2026
Die Probezeit ist eine besondere Phase: Weniger Schutz, kürzere Fristen. Was du wissen musst, wenn die Kündigung kommt.
Die Frist: 2 Wochen — für beide Seiten
2 Wochen
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Kein bestimmter Kündigungstermin nötig.
Quelle: § 622 Abs. 3 BGB
Wichtig: Das gilt nur, wenn eine Probezeit vereinbart wurde — maximal 6 Monate.
Was in der Probezeit anders ist
- Kein Kündigungsschutz — Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten
- Kein Grund nötig — Der Arbeitgeber muss nicht begründen
- Kurze Frist — Nur 2 Wochen statt der üblichen 4
Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat. Vorher kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§ 1 KSchG
Wann die Kündigung trotzdem unwirksam ist
Auch in der Probezeit gibt es Grenzen:
- Diskriminierung — Kündigung wegen Geschlecht, Herkunft, Behinderung
- Maßregelung — Kündigung weil du deine Rechte eingefordert hast
- Schwangerschaft — Besonderer Kündigungsschutz ab Tag 1
- Sittenwidrigkeit — Willkürliche oder schikanöse Kündigung
Die Frist richtig berechnen
Die 2-Wochen-Frist läuft ab dem Tag, an dem die Kündigung zugeht:
Beispiel: Kündigung geht am Montag, 5. Mai zu. Arbeitsverhältnis endet am Montag, 19. Mai.
Keine Bindung an Monatsende oder -mitte!
Wenn du selbst kündigen willst
Die 2-Wochen-Frist gilt auch für dich. Du musst nicht bis zum Ende der Probezeit warten, wenn du einen besseren Job gefunden hast.
Was du bei einer Kündigung tun solltest
- Datum notieren — Wann hast du die Kündigung erhalten?
- Zeugnis anfordern — Auch nach kurzer Zeit steht dir ein Zeugnis zu
- Arbeitsamt informieren — Sofort, nicht erst am letzten Arbeitstag
Du musst dich spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Sonst droht eine Sperrzeit.
§ 38 SGB III
Was Casekeeper damit tut
Scanne deinen Arbeitsvertrag — Casekeeper berechnet das Ende der Probezeit und die Kündigungsfristen.
Der Fristenwächter
1 klare Regel pro Woche, die dir Geld oder Rechte sichern kann.
Kein Spam. Jederzeit abmeldbar. Datenschutz gilt.