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arbeitsrecht · 2 Min. Lesezeit

Überstunden: Wann verfällt dein Geld?

Überstunden geleistet, aber nie bezahlt bekommen? Die Uhr tickt — nach 3 Jahren ist das Geld weg.

12. April 2026

Du hast Hunderte Überstunden angesammelt. Ausbezahlt wurde nie etwas. Irgendwann forderst du das Geld ein — und hörst: "Verjährt." Das passiert häufiger als du denkst.

Die Frist: 3 Jahre — dann ist Schluss

Frist

3 Jahre

Der Anspruch auf Überstundenvergütung verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Überstunden geleistet wurden.

Quelle: § 195 BGB

Beispiel: Überstunden von März 2024. Verjährung beginnt am 31.12.2024. Anspruch verfällt am 31.12.2027.

Achtung: Ausschlussfristen im Vertrag

Viele Arbeitsverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen — oft nur 3 Monate!

"Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden."

Typische Vertragsklausel

Prüfe deinen Arbeitsvertrag. Steht dort eine Ausschlussfrist, gilt die — nicht die 3 Jahre.

Überstunden beweisen

Du musst nachweisen:

  • Wann du wie lange gearbeitet hast
  • Dass der Arbeitgeber davon wusste
  • Dass die Überstunden angeordnet oder geduldet waren

Seit der EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Tut er das nicht, erleichtert das deinen Nachweis.

BAG-Rechtsprechung

Überstunden richtig dokumentieren

  • Arbeitszeitnachweis führen — täglich, mit Beginn und Ende
  • E-Mails sichern — Zeitstempel zeigen späte Arbeitszeiten
  • Kalendereinträge — Termine außerhalb der Arbeitszeit

Anspruch geltend machen

  1. Schriftlich — E-Mail genügt, besser Brief
  2. Konkret — Welche Überstunden, wann geleistet
  3. Frist setzen — 14 Tage zur Zahlung

Was viele nicht wissen

Überstunden können auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden — aber nur wenn der Arbeitsvertrag das vorsieht. Ohne Regelung: Auszahlung ist Standard.

Was Casekeeper damit tut

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-04-12). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.