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arbeitsrecht · 2 Min. Lesezeit

Urlaub verfällt: Was du über die Fristen wissen musst

Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. März. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

12. April 2026

Resturlaub aus dem letzten Jahr? Wenn du nicht aufpasst, ist er am 31. März weg. Aber die Rechtslage hat sich geändert.

Die Grundregel: Verfall am 31. März

Frist

31. März des Folgejahres

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Übertragung ins Folgejahr nur, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorlagen. Übertragener Urlaub verfällt am 31. März.

Quelle: § 7 Abs. 3 BUrlG

Beispiel: Resturlaub aus 2025 muss bis 31. März 2026 genommen werden. Danach: verfallen.

Die neue Rechtsprechung: Hinweispflicht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig hingewiesen hat.

Der Arbeitgeber muss dich rechtzeitig und nachweisbar auffordern, deinen Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, verfällt der Urlaub nicht.

EuGH C-684/16 (Max-Planck-Gesellschaft)

Was der Arbeitgeber tun muss:

  • Schriftlich auf Resturlaub hinweisen
  • Auffordern, den Urlaub zu nehmen
  • Auf den drohenden Verfall hinweisen

Wenn du krank bist

Bei Langzeiterkrankung gilt: Urlaub verfällt nach 15 Monaten ab Ende des Urlaubsjahres.

Frist

15 Monate

Beispiel: Urlaub 2025 bei durchgängiger Krankheit → verfällt am 31. März 2027 (15 Monate nach Ende 2025).

Quelle: BAG-Rechtsprechung

Urlaub bei Kündigung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss Resturlaub entweder:

  • Genommen werden (in der Kündigungsfrist), oder
  • Ausbezahlt werden (Urlaubsabgeltung)

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt nach 3 Jahren.

Was du tun solltest

  • Urlaub planen — Nicht alles aufs Jahresende schieben
  • Hinweis dokumentieren — Hat der Arbeitgeber dich gewarnt?
  • Bei Krankheit: Urlaub schriftlich geltend machen

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-04-12). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.