Zum Hauptinhalt springen

steuern · 3 Min. Lesezeit

Entfernungspauschale: Was Pendler wissen müssen

Entfernungspauschale 2025/2026 berechnen. Einfache Strecke, Homeoffice-Tage, ÖPNV-Grenze — alles erklärt.

11. März 2026

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale — auch Pendlerpauschale genannt — ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer für den täglichen Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen können.

Die aktuellen Sätze

  • 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
  • 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer (befristet bis Ende 2026)

Wichtige Regeln

  • Nur einfache Strecke: Nicht Hin- und Rückfahrt, sondern nur ein Weg
  • Kürzeste Strecke: Umwege zählen nicht, außer sie sind verkehrsbedingt notwendig
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel: Egal ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß
  • Nur Arbeitstage: Homeoffice-Tage, Urlaub und Krankheit werden abgezogen

Berechnung mit Beispiel

Ausgangssituation

  • Entfernung zur Arbeit: 30 km (einfache Strecke)
  • Arbeitstage im Jahr: 220

Rechnung

Erste 20 Kilometer: 20 km × 0,30 Euro × 220 Tage = 1.320 Euro

Ab dem 21. Kilometer: 10 km × 0,38 Euro × 220 Tage = 836 Euro

Gesamt: 1.320 + 836 = 2.156 Euro absetzbare Werbungskosten

Bei einem Grenzsteuersatz von 35% bedeutet das eine Steuerersparnis von etwa 755 Euro.

Homeoffice-Pauschale als Alternative

Seit 2023 können Arbeitnehmer für Homeoffice-Tage eine Pauschale geltend machen:

  • 6 Euro pro Tag
  • Maximal 210 Tage pro Jahr = 1.260 Euro

Entweder — oder

Pro Tag gilt: Entweder Entfernungspauschale ODER Homeoffice-Pauschale. Beides gleichzeitig für denselben Tag ist nicht möglich.

Optimal kombinieren

Bei kurzen Pendelstrecken kann sich die Homeoffice-Pauschale mehr lohnen. Eine Beispielrechnung:

  • 10 km Arbeitsweg: 10 × 0,30 = 3 Euro pro Tag
  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag

Bei einer Entfernung unter 20 km ist die Homeoffice-Pauschale höher. Rechne durch, wie viele Tage du im Büro und wie viele im Homeoffice verbringst.

ÖPNV-Grenze

Die 4.500-Euro-Obergrenze

Wer keinen eigenen PKW nutzt, kann maximal 4.500 Euro pro Jahr als Entfernungspauschale absetzen.

Diese Grenze gilt für:

  • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, U-Bahn)
  • Fahrrad
  • Zu Fuß
  • Mitfahrer im Fahrgemeinschaft (ohne eigenes Auto)

Ausnahme: Eigener PKW

Nutzt du einen eigenen PKW — auch nur an einzelnen Tagen —, entfällt die 4.500-Euro-Grenze. Die volle Pauschale ist absetzbar.

Jobticket

Wenn der Arbeitgeber ein Jobticket bezuschusst, wird dieser Zuschuss von der Entfernungspauschale abgezogen. Zahlt der Arbeitgeber das Ticket komplett, bleibt nichts zum Absetzen.

Häufige Fehler

1. Hin- und Rückweg zählen

Falsch: 30 km Hin- und Rückweg. Richtig: Nur 15 km (einfache Strecke).

2. Umwege berechnen

Das Finanzamt akzeptiert nur die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke ist nur bei nachweislich erheblicher Zeitersparnis erlaubt.

3. Homeoffice-Tage nicht abziehen

Bei 220 theoretischen Arbeitstagen und 50 Homeoffice-Tagen sind nur 170 Tage für die Entfernungspauschale ansetzbar.

4. Arbeitszimmer und Entfernungspauschale gleichzeitig

Ein häusliches Arbeitszimmer kann nur abgesetzt werden, wenn du dort den Mittelpunkt deiner Tätigkeit hast. Fährst du regelmäßig ins Büro, kollidieren die Absetzungsmöglichkeiten.

Was Casekeeper damit tut

Entfernungspauschale in Casekeeper: Arbeitstage und Kilometer eingeben, Casekeeper berechnet den absetzbaren Betrag. Homeoffice-Tage werden automatisch berücksichtigt.

Jetzt ausprobieren →


Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Im Zweifelsfall: Steuerberater konsultieren.

Der Fristenwächter

1 klare Regel pro Woche, die dir Geld oder Rechte sichern kann.

Kein Spam. Jederzeit abmeldbar. Datenschutz gilt.

Das könnte dich auch interessieren

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-11). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.