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Homeoffice-Pauschale 2025: Bis zu 1.260 Euro absetzen

11. März 2025

Homeoffice-Pauschale 2025: Bis zu 1.260 Euro absetzen

Arbeiten von zu Hause ist für viele Alltag geworden. Das Finanzamt honoriert das: Mit der Homeoffice-Pauschale können Sie bis zu 1.260 Euro pro Jahr absetzen — ohne Nachweise für einzelne Kosten.

Die Homeoffice-Pauschale auf einen Blick

| | 2024/2025 | |---|-----------| | Tagessatz | 6 Euro | | Maximum pro Jahr | 210 Tage | | Höchstbetrag | 1.260 Euro | | Nachweis | Keine Einzelbelege nötig |

Wer kann die Pauschale nutzen?

Arbeitnehmer

Sie können die Pauschale als Werbungskosten absetzen, wenn Sie:

  • An dem Tag überwiegend zu Hause arbeiten
  • Keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen
  • Oder die Arbeit nur von zu Hause möglich ist

Selbstständige

Sie können die Pauschale als Betriebsausgabe absetzen. Die Regeln sind identisch.

Gemischte Tätigkeit

Arbeiten Sie teils angestellt, teils selbstständig, können Sie die Pauschale nur einmal pro Tag ansetzen — nicht doppelt.

So rechnen Sie

Beispiel 1: Vollzeit Homeoffice

Sie arbeiten 220 Tage im Jahr ausschließlich von zu Hause.

220 Tage × 6 € = 1.320 €
Maximum: 1.260 €
→ Absetzbar: 1.260 €

Beispiel 2: Hybrides Arbeiten

Sie arbeiten 3 Tage/Woche im Büro, 2 Tage zu Hause.

Ca. 100 Homeoffice-Tage × 6 € = 600 €
→ Absetzbar: 600 €

Beispiel 3: Gelegentliches Homeoffice

Sie arbeiten nur freitags zu Hause (ca. 50 Tage/Jahr).

50 Tage × 6 € = 300 €
→ Absetzbar: 300 €

Pauschale vs. Arbeitszimmer

Es gibt zwei Wege, das Homeoffice abzusetzen:

Option 1: Homeoffice-Pauschale

  • 6 Euro pro Tag, max. 1.260 €/Jahr
  • Keine Nachweise für Kosten nötig
  • Kein separates Zimmer erforderlich
  • Arbeiten am Küchentisch reicht

Option 2: Häusliches Arbeitszimmer

  • Tatsächliche Kosten anteilig absetzbar
  • Separates Zimmer erforderlich
  • Nahezu ausschließlich beruflich genutzt
  • Nachweis: Grundriss, Nebenkostenabrechnung

Wann lohnt sich was?

| Situation | Empfehlung | |-----------|------------| | Kein separates Zimmer | Pauschale | | Kleines Arbeitszimmer, niedrige Kosten | Pauschale | | Großes Arbeitszimmer, hohe Nebenkosten | Arbeitszimmer prüfen | | Selbstständig mit viel Homeoffice | Arbeitszimmer prüfen |

Rechenbeispiel Arbeitszimmer:

  • Wohnung 100 m², Arbeitszimmer 15 m² = 15%
  • Miete inkl. NK: 1.200 €/Monat
  • Anteilig: 1.200 × 15% × 12 = 2.160 €/Jahr
  • Besser als Pauschale (1.260 €)? → Ja

Kombination: Pauschale + Arbeitszimmer

Sie können nicht beides für denselben Tag ansetzen. Aber:

  • Tag im Arbeitszimmer → Arbeitszimmer-Kosten
  • Tag am Küchentisch → Homeoffice-Pauschale

In der Praxis: Wählen Sie eine Methode und bleiben Sie dabei.

Was zählt als Homeoffice-Tag?

Ein Tag zählt, wenn Sie:

  1. Überwiegend zu Hause arbeiten (mehr als 50% der Arbeitszeit)
  2. Keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen
  3. Beruflich tätig sind (nicht nur E-Mails lesen)

Das zählt:

  • Ganzer Arbeitstag zu Hause
  • Halber Tag zu Hause, halber Tag Außendienst
  • Bereitschaftsdienst von zu Hause

Das zählt NICHT:

  • Morgens kurz E-Mails checken, dann ins Büro
  • Kranktag zu Hause (keine Arbeit)
  • Urlaub
  • Wochenende (außer Sie arbeiten)

Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale

An Homeoffice-Tagen gibt es keine Entfernungspauschale — Sie fahren ja nicht zur Arbeit.

Aber: An Tagen im Büro können Sie die Entfernungspauschale wie gewohnt ansetzen.

Beispiel:

  • 150 Tage Büro → Entfernungspauschale
  • 60 Tage Homeoffice → Homeoffice-Pauschale
  • Beide Pauschalen für unterschiedliche Tage = OK

Dokumentation: Welche Nachweise?

Für die Pauschale:

  • Kalender mit Homeoffice-Tagen
  • Bei Arbeitnehmern: Arbeitgeber-Bestätigung hilfreich
  • Keine Belege für Strom, Internet etc. nötig

Aufzeichnung führen:

Notieren Sie jeden Monat, an welchen Tagen Sie zu Hause gearbeitet haben. Am Jahresende zählen Sie zusammen.

Tipp: Nutzen Sie den Kalender in Casekeeper — Homeoffice-Tage lassen sich einfach markieren.

Zusätzlich absetzbar: Arbeitsmittel

Die Homeoffice-Pauschale deckt Miete, Strom, Heizung ab. Arbeitsmittel können Sie zusätzlich absetzen:

  • Schreibtisch (anteilig oder GWG)
  • Bürostuhl (anteilig oder GWG)
  • Monitor, Tastatur, Maus
  • Drucker
  • Schreibtischlampe
  • Webcam, Headset

Beispiel:

  • Homeoffice-Pauschale: 1.260 €
  • Bürostuhl (GWG): 400 €
  • Monitor (GWG): 350 €
  • Gesamt absetzbar: 2.010 €

Homeoffice für Selbstständige

Als Selbstständiger haben Sie dieselben Optionen:

  1. Pauschale als Betriebsausgabe (6 €/Tag, max. 1.260 €)
  2. Arbeitszimmer mit anteiligen Kosten

Vorteil Selbstständige: Wenn Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, ist das Arbeitszimmer oft voll absetzbar — ohne die Beschränkungen für Arbeitnehmer.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Homeoffice bestätigen?

Nein, eine Bestätigung ist nicht zwingend erforderlich. Aber sie kann bei einer Prüfung helfen.

Kann ich die Pauschale auch bei Kurzarbeit nutzen?

Ja, wenn Sie an Kurzarbeit-Tagen zu Hause arbeiten (nicht nur freigestellt sind).

Was ist mit Internet und Telefon?

Die Pauschale deckt pauschal alle Kosten ab — auch Internet. Alternativ können Sie tatsächliche Kosten anteilig absetzen (dann aber nicht die Pauschale).

Gilt die Pauschale auch für Azubis und Studenten?

Ja, wenn Sie zu Hause für die Ausbildung oder das Studium arbeiten (z.B. Online-Vorlesungen, Hausarbeiten).

Was Casekeeper damit tut

Casekeeper trackt deine Homeoffice-Tage und berechnet die Pauschale automatisch — bis zu 1.260 Euro im Jahr. Arbeitsmittel scannst du separat dazu.

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Fazit

Die Homeoffice-Pauschale ist unkompliziert: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, keine Einzelbelege nötig. Führen Sie einfach einen Kalender mit Ihren Homeoffice-Tagen — den Rest erledigt das Finanzamt.


Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2025-03-11). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.