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Vermietung und Steuern: Anlage V richtig ausfüllen
11. März 2025
Vermietung und Steuern: Anlage V richtig ausfüllen
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern — kann aber auch viele Kosten absetzen. Die Anlage V der Steuererklärung ist Ihr Werkzeug dafür.
Anlage V: Eine pro Immobilie
Für jede vermietete Immobilie füllen Sie eine eigene Anlage V aus. Vermieten Sie zwei Wohnungen, reichen Sie zwei Anlagen V ein.
Inhalt der Anlage V:
- Mieteinnahmen (Zeile 9-20)
- Werbungskosten (Zeile 33-51)
- Ergebnis: Überschuss oder Verlust
Mieteinnahmen richtig angeben
Was zählt als Mieteinnahme?
- Kaltmiete
- Nebenkostenvorauszahlungen
- Mieterhöhungen
- Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen
- Mietzuschüsse (z.B. vom Amt)
Was zählt NICHT als Mieteinnahme?
- Kaution (ist nur durchlaufender Posten)
- Erstattete Nebenkosten an den Mieter
Beispiel: Sie erhalten monatlich 800 € Kaltmiete + 200 € Nebenkosten. Jahreseinnahmen: (800 + 200) × 12 = 12.000 €
Werbungskosten: Das können Sie absetzen
1. Fahrtkosten zur Mietwohnung
Fahrten zu Ihrer vermieteten Immobilie sind vollständig absetzbar — hin und zurück.
Berechnung:
- Einfache Strecke × 2 (hin und zurück)
- Kilometer × 0,30 €
Beispiel: Fahrt von Frankfurt nach Berlin (548 km einfach) für Mieterwechsel
- 548 km × 2 = 1.096 km
- 1.096 km × 0,30 € = 328,80 € absetzbar
Wichtig: Dokumentieren Sie jeden Fahrtzweck (Mieterwechsel, Reparatur, Übergabe).
2. Handwerkerkosten
Reparaturen und Instandhaltung sind sofort absetzbar:
- Malerarbeiten
- Sanitär-Reparaturen
- Elektroarbeiten
- Dacharbeiten
- Gartenarbeit
Tipp: Unterscheiden Sie zwischen Erhaltungsaufwand (sofort absetzbar) und Herstellungskosten (müssen abgeschrieben werden).
3. Nebenkosten
Kosten, die Sie als Vermieter tragen:
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Hausverwaltung
- Straßenreinigung
- Müllabfuhr
- Wasser/Abwasser (Ihr Anteil)
4. Zinsen für Immobilienkredit
Schuldzinsen für den Kauf oder die Renovierung der Mietwohnung sind absetzbar — aber nicht die Tilgung.
5. Abschreibung (AfA)
Das Gebäude selbst können Sie über die Nutzungsdauer abschreiben:
| Baujahr | AfA-Satz | |---------|----------| | Nach 1924 | 2% pro Jahr (50 Jahre) | | Vor 1925 | 2,5% pro Jahr (40 Jahre) |
Beispiel: Kaufpreis 300.000 € (davon 80% Gebäude, 20% Grundstück)
- Gebäudewert: 240.000 €
- AfA pro Jahr: 240.000 € × 2% = 4.800 €
6. Sonstige Kosten
- Kontoführungsgebühren für Mietkonto
- Steuerberatungskosten (anteilig)
- Inserate für Mietersuche
- Rechtsberatung bei Mietstreitigkeiten
Werbungskosten vs. Herstellungskosten
| Art | Behandlung | Beispiele | |-----|------------|-----------| | Erhaltungsaufwand | Sofort absetzbar | Reparaturen, Wartung, Austausch defekter Teile | | Herstellungskosten | Abschreibung | Neubau, Erweiterung, wesentliche Verbesserung |
Faustregel: Wird der Standard der Wohnung erhöht (z.B. neues Bad, das vorher keins war), sind es Herstellungskosten. Wird der bestehende Standard erhalten, ist es Erhaltungsaufwand.
Anlage V: Zeile für Zeile
Zeile 4-8: Angaben zur Immobilie
- Adresse
- Art (Wohnung, Haus)
- Wohnfläche
- Eigentumsverhältnis
Zeile 9-20: Einnahmen
- Zeile 9: Mieteinnahmen
- Zeile 13: Umlagen/Nebenkosten
Zeile 33-51: Werbungskosten
- Zeile 33: Schuldzinsen
- Zeile 37: Grundsteuer
- Zeile 39: Versicherungen
- Zeile 40: Verwaltungskosten
- Zeile 42: Erhaltungsaufwand
- Zeile 47: AfA
Zeile 53: Ergebnis
Einnahmen minus Werbungskosten = Überschuss oder Verlust
Verluste bei Vermietung
Sind Ihre Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, erzielen Sie einen Verlust. Dieser mindert Ihr übriges Einkommen — Sie zahlen weniger Steuern.
Häufig in den ersten Jahren: Durch hohe Zinsen und AfA übersteigen die Kosten oft die Einnahmen.
Aber Vorsicht: Das Finanzamt prüft die Einkünfteerzielungsabsicht. Sie müssen nachweisen, dass Sie langfristig Gewinne erzielen wollen.
Vermietung an Angehörige
Vermieten Sie an Familienmitglieder zu einem reduzierten Preis? Dann gilt:
| Miete in % der Vergleichsmiete | Werbungskostenabzug | |--------------------------------|---------------------| | Ab 66% | 100% absetzbar | | 50-66% | Anteilig absetzbar | | Unter 50% | Stark eingeschränkt |
Beispiel: Ortsübliche Miete 1.000 €, Sie verlangen 700 € (70%) → Werbungskosten sind voll absetzbar.
Dokumentation ist alles
Für die Anlage V brauchen Sie:
- [ ] Mietvertrag
- [ ] Kontoauszüge (Mieteingang)
- [ ] Nebenkostenabrechnung
- [ ] Handwerkerrechnungen
- [ ] Fahrtenbuch oder Fahrtennachweis
- [ ] Darlehensvertrag + Zinsbestätigung
- [ ] Grundsteuerbescheid
- [ ] Versicherungspolice
Was Casekeeper damit tut
Casekeeper ordnet Belege automatisch deinen Mietobjekten zu und berechnet Werbungskosten für die Anlage V. Fahrten, Handwerker, Nebenkosten — alles an einem Ort.
Fazit
Die Anlage V ist umfangreich, aber logisch aufgebaut: Einnahmen minus Werbungskosten ergibt Ihr Ergebnis. Der Schlüssel zum Steuersparen liegt in der vollständigen Erfassung aller Kosten — besonders Fahrtkosten und Handwerker werden oft vergessen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.
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