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steuern · 3 Min. Lesezeit

EÜR für Kleingewerbe: Was du wirklich brauchst

EÜR erklärt für Kleingewerbe und Freiberufler. Was reingehört, was nicht, und wie du den Überblick behältst.

11. März 2026

Was ist die EÜR?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Statt einer Bilanz rechnest du einfach: Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn.

Wer muss eine EÜR abgeben?

Die EÜR ist für Selbstständige gedacht, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Das betrifft:

  • Kleingewerbetreibende mit einem Umsatz unter 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro
  • Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Designer, Journalisten — unabhängig vom Umsatz
  • Land- und Forstwirte unter bestimmten Grenzen

Nicht mit der EÜR arbeiten dürfen hingegen Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG. Diese müssen eine Bilanz erstellen.

Einnahmen vs. Ausgaben — was zählt?

Betriebseinnahmen

Zu deinen Betriebseinnahmen zählen alle Zahlungen, die du für deine selbstständige Tätigkeit erhältst:

  • Honorare und Rechnungen an Kunden
  • Bareinnahmen (Marktstände, Direktverkauf)
  • EC- und Kartenzahlungen
  • Provisionen
  • Erstattungen (z.B. Krankenversicherung bei Selbstständigen)

Wichtig: Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Eine Einnahme zählt erst, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht — nicht wenn du die Rechnung stellst.

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast:

  • Wareneinkauf und Material
  • Büromaterial und Software
  • Fahrtkosten (km-Pauschale oder tatsächliche Kosten)
  • Telefon und Internet (anteilig)
  • Arbeitszimmer (wenn Voraussetzungen erfüllt)
  • Abschreibungen für Anschaffungen über 800 Euro netto

Was nicht reingehört

Private Ausgaben haben in der EÜR nichts zu suchen. Dazu gehören:

  • Kleidung (außer typische Berufskleidung)
  • Essen und Trinken (außer bei Geschäftsessen oder Reisen)
  • Miete der Privatwohnung (nur Arbeitszimmer-Anteil)
  • Private Versicherungen (außer berufsbezogene Haftpflicht)

Kleinunternehmerregelung: Die Grenzen

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Dafür gelten folgende Grenzen:

  • Vorjahr: Maximal 25.000 Euro Umsatz
  • Laufendes Jahr: Maximal 100.000 Euro (voraussichtlich)

Überschreitest du die Grenze im Vorjahr, wirst du ab dem 1. Januar des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig. Bei Überschreitung der 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr gilt die Pflicht sofort ab diesem Umsatz.

Die häufigsten Fehler

1. Belege nicht aufbewahrt

Das Finanzamt kann Belege 10 Jahre lang anfordern. Ohne Beleg keine Betriebsausgabe. Thermopapier-Kassenbons verblassen — scanne sie frühzeitig.

2. Private und geschäftliche Ausgaben vermischt

Ein gemeinsames Konto für Privat und Geschäft macht die Trennung schwierig. Führe ein separates Geschäftskonto, auch wenn es keine Pflicht ist.

3. AfA vergessen

Anschaffungen über 800 Euro netto müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ein Laptop für 1.200 Euro kannst du allerdings seit 2021 sofort voll absetzen (BMF 26.02.2021) — das gilt für Computer, Laptops, Tablets und Software.

4. Kfz-Kosten falsch angesetzt

Entweder Fahrtenbuch mit tatsächlichen Kosten oder km-Pauschale. Beides gleichzeitig geht nicht. Die Pauschale ist oft einfacher: 0,30 Euro pro Kilometer (0,38 Euro ab dem 21. km für Arbeitswege).

Was Casekeeper damit tut

Scannst du einen Beleg, erkennt Casekeeper automatisch ob es eine Einnahme oder Ausgabe ist. Deine EÜR siehst du jederzeit auf einen Blick — und wirst gewarnt, wenn die Kleinunternehmergrenze relevant wird.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Im Zweifelsfall: Steuerberater konsultieren.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-11). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.