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steuern · 3 Min. Lesezeit

Belege sortieren für die Steuererklärung

Belege richtig sortieren und aufbewahren. Welche Belege du brauchst, wie lange, und wie du den Überblick behältst.

11. März 2026

Welche Belege brauchst du überhaupt?

Die Steuererklärung erfordert je nach Lebenssituation unterschiedliche Nachweise. Hier ein Überblick:

Arbeitnehmer

  • Lohnsteuerbescheinigung — kommt vom Arbeitgeber, oft schon digital in ELSTER
  • Fahrtkosten: km-Nachweis oder ÖPNV-Tickets
  • Arbeitsmittel: Rechnungen für Laptop, Schreibtisch, Fachliteratur
  • Fortbildungen: Kursgebühren, Reisekosten
  • Versicherungen: Riester, Rürup, Berufsunfähigkeit
  • Handwerkerrechnungen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a)

Kleingewerbe und Freiberufler

  • Alle Einnahmen: Rechnungen, Quittungen, Kassenbuch
  • Alle Ausgaben: Wareneinkauf, Büromaterial, Software, Fahrtkosten
  • Anlagegüter: Rechnungen für Abschreibungen
  • Kontoauszüge: Bei Betriebsprüfung gefordert

Vermieter

  • Mietverträge: Zur Dokumentation der Einnahmen
  • Handwerkerrechnungen: Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten
  • Nebenkostenabrechnungen: Als Nachweis für Werbungskosten
  • Darlehenszinsen: Bescheinigung der Bank
  • Fahrtkosten: Zu den Mietobjekten

Aufbewahrungsfristen

10 Jahre

Steuerlich relevante Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden:

  • Rechnungen (bei Gewerbetreibenden)
  • Buchungsbelege
  • Kontoauszüge (geschäftlich)
  • Jahresabschlüsse
  • Steuerbescheide

6 Jahre

  • Geschäftsbriefe (empfangen und gesendet)
  • Handels- und Geschäftskorrespondenz

2 Jahre

Als Privatperson musst du Rechnungen gemäß § 14b UStG zwei Jahre aufbewahren, wenn sie:

  • Steuerpflichtige Werklieferungen oder Leistungen enthalten
  • Im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen (Handwerker)

Unbegrenzt

  • Arbeitsverträge: Für spätere Rentenansprüche
  • Abschlusszeugnisse: Ausbildungs- und Studiennachweise
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden

Die ELSTER-Kategorien

Bei der elektronischen Steuererklärung über ELSTER ordnest du Ausgaben den passenden Anlagen zu:

Werbungskosten (Anlage N)

Für Angestellte: Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf.

  • Entfernungspauschale
  • Arbeitsmittel
  • Fortbildungskosten
  • Homeoffice-Pauschale

Sonderausgaben (Mantelbogen)

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Riester- und Rürup-Beiträge
  • Spenden
  • Kirchensteuer

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten (über zumutbarer Belastung)
  • Behinderten-Pauschbeträge
  • Pflegekosten

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a)

  • Handwerkerrechnungen (Arbeitskosten, nicht Material)
  • Reinigungskräfte, Gärtner
  • Pflegedienste

Vermietung (Anlage V)

  • Mieteinnahmen
  • Schuldzinsen
  • Erhaltungsaufwand
  • Abschreibungen

Kleingewerbe (Anlage EÜR / Anlage G)

  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Gewerbliche Einkünfte

Digital vs. Papier

Das Finanzamt akzeptiert digitale Belege

Seit der Änderung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) im Jahr 2020 gilt:

  • Digitale Scans von Papierbelegen sind anerkannt
  • Das Original muss nicht mehr aufbewahrt werden
  • Die Scan-Qualität muss lesbar sein
  • Die digitale Speicherung muss revisionssicher sein

Wichtig bei Thermopapier

Kassenbelege auf Thermopapier verblassen nach einigen Monaten. Scanne diese Belege so früh wie möglich.

Worauf achten

  • Vollständigkeit: Alle relevanten Informationen müssen erkennbar sein
  • Unveränderbarkeit: Das Format sollte Änderungen protokollieren
  • Zugänglichkeit: Bei einer Prüfung muss der Zugriff möglich sein

Was Casekeeper damit tut

Casekeeper ordnet gescannte Belege automatisch der richtigen Steuer-Kategorie zu — Werbungskosten, Sonderausgaben, §35a. Du hast alle Belege an einem Ort, 10 Jahre sicher verschlüsselt.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Im Zweifelsfall: Steuerberater konsultieren.

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Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf den genannten Rechtsquellen (Stand: 2026-03-11). Für den konkreten Einzelfall empfehlen wir professionelle Beratung.