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Belege sortieren für die Steuererklärung
Belege richtig sortieren und aufbewahren. Welche Belege du brauchst, wie lange, und wie du den Überblick behältst.
11. März 2026
Welche Belege brauchst du überhaupt?
Die Steuererklärung erfordert je nach Lebenssituation unterschiedliche Nachweise. Hier ein Überblick:
Arbeitnehmer
- Lohnsteuerbescheinigung — kommt vom Arbeitgeber, oft schon digital in ELSTER
- Fahrtkosten: km-Nachweis oder ÖPNV-Tickets
- Arbeitsmittel: Rechnungen für Laptop, Schreibtisch, Fachliteratur
- Fortbildungen: Kursgebühren, Reisekosten
- Versicherungen: Riester, Rürup, Berufsunfähigkeit
- Handwerkerrechnungen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a)
Kleingewerbe und Freiberufler
- Alle Einnahmen: Rechnungen, Quittungen, Kassenbuch
- Alle Ausgaben: Wareneinkauf, Büromaterial, Software, Fahrtkosten
- Anlagegüter: Rechnungen für Abschreibungen
- Kontoauszüge: Bei Betriebsprüfung gefordert
Vermieter
- Mietverträge: Zur Dokumentation der Einnahmen
- Handwerkerrechnungen: Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten
- Nebenkostenabrechnungen: Als Nachweis für Werbungskosten
- Darlehenszinsen: Bescheinigung der Bank
- Fahrtkosten: Zu den Mietobjekten
Aufbewahrungsfristen
10 Jahre
Steuerlich relevante Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden:
- Rechnungen (bei Gewerbetreibenden)
- Buchungsbelege
- Kontoauszüge (geschäftlich)
- Jahresabschlüsse
- Steuerbescheide
6 Jahre
- Geschäftsbriefe (empfangen und gesendet)
- Handels- und Geschäftskorrespondenz
2 Jahre
Als Privatperson musst du Rechnungen gemäß § 14b UStG zwei Jahre aufbewahren, wenn sie:
- Steuerpflichtige Werklieferungen oder Leistungen enthalten
- Im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen (Handwerker)
Unbegrenzt
- Arbeitsverträge: Für spätere Rentenansprüche
- Abschlusszeugnisse: Ausbildungs- und Studiennachweise
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden
Die ELSTER-Kategorien
Bei der elektronischen Steuererklärung über ELSTER ordnest du Ausgaben den passenden Anlagen zu:
Werbungskosten (Anlage N)
Für Angestellte: Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf.
- Entfernungspauschale
- Arbeitsmittel
- Fortbildungskosten
- Homeoffice-Pauschale
Sonderausgaben (Mantelbogen)
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Riester- und Rürup-Beiträge
- Spenden
- Kirchensteuer
Außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten (über zumutbarer Belastung)
- Behinderten-Pauschbeträge
- Pflegekosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a)
- Handwerkerrechnungen (Arbeitskosten, nicht Material)
- Reinigungskräfte, Gärtner
- Pflegedienste
Vermietung (Anlage V)
- Mieteinnahmen
- Schuldzinsen
- Erhaltungsaufwand
- Abschreibungen
Kleingewerbe (Anlage EÜR / Anlage G)
- Einnahmenüberschussrechnung
- Gewerbliche Einkünfte
Digital vs. Papier
Das Finanzamt akzeptiert digitale Belege
Seit der Änderung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) im Jahr 2020 gilt:
- Digitale Scans von Papierbelegen sind anerkannt
- Das Original muss nicht mehr aufbewahrt werden
- Die Scan-Qualität muss lesbar sein
- Die digitale Speicherung muss revisionssicher sein
Wichtig bei Thermopapier
Kassenbelege auf Thermopapier verblassen nach einigen Monaten. Scanne diese Belege so früh wie möglich.
Worauf achten
- Vollständigkeit: Alle relevanten Informationen müssen erkennbar sein
- Unveränderbarkeit: Das Format sollte Änderungen protokollieren
- Zugänglichkeit: Bei einer Prüfung muss der Zugriff möglich sein
Was Casekeeper damit tut
Casekeeper ordnet gescannte Belege automatisch der richtigen Steuer-Kategorie zu — Werbungskosten, Sonderausgaben, §35a. Du hast alle Belege an einem Ort, 10 Jahre sicher verschlüsselt.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Im Zweifelsfall: Steuerberater konsultieren.
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