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Handwerkerrechnung absetzen: Der eine Fehler, der dich 1.200 Euro kostet
Nur die Arbeitskosten sind absetzbar — nicht das Material. Und Barzahlung vernichtet den Abzug komplett. Was du wissen musst.
24. Februar 2026
Jedes Jahr verschenken Millionen Deutsche bares Geld — weil sie ihre Handwerkerrechnung falsch oder gar nicht von der Steuer absetzen. Der häufigste Fehler: Den Gesamtbetrag angeben statt nur die Arbeitskosten.
Was du absetzen kannst — und was nicht
Das Einkommensteuergesetz erlaubt in §35a den Abzug von Handwerkerkosten im eigenen Haushalt. Aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten, Maschinenkosten und Fahrtkosten — nicht das Material. Die Steuerermäßigung beträgt 20% der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr (= maximal 6.000 Euro Arbeitskosten).
§35a Abs. 3 EStG
Ein Beispiel: Deine Badsanierung kostet 8.000 Euro. Davon sind 5.000 Euro Arbeitskosten und 3.000 Euro Material. Du setzt 5.000 Euro an, bekommst aber nur maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung (20% von 6.000 Euro = 1.200 Euro Deckel).
Die Barzahlungs-Falle
Der zweithäufigste Fehler ist gravierender — und irreparabel.
Ab 2025: Zahlung auf Konto des Handwerkers
Barzahlung = kein Steuerabzug. Seit 2025 muss die Zahlung sogar auf das Konto des Leistungserbringers gehen — nicht mehr nur "unbar".
Quelle: §35a Abs. 5 S. 3 EStG
Wer den Handwerker bar bezahlt, verliert den Steuerabzug komplett. Auch eine Überweisung auf das "falsche" Konto (z.B. Privatkonto statt Firmenkonto) kann problematisch sein. Die sicherste Variante: Überweisung mit Rechnungsnummer als Verwendungszweck.
So muss die Rechnung aussehen
Das Finanzamt akzeptiert den Abzug nur, wenn die Rechnung Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweist. Prüfe jede Handwerkerrechnung auf diese Punkte:
Die Rechnung muss den Leistungsort nennen (deine Adresse), die Arbeitskosten separat ausweisen, das Datum der Leistung enthalten und eine Rechnungsnummer haben.
Wenn der Handwerker alles in einem Betrag ausweist, bitte ihn um eine aufgeschlüsselte Rechnung. Das ist dein Recht.
§35a und §35c — der Unterschied
Bei energetischer Sanierung gibt es eine Alternative: §35c EStG erlaubt bis zu 40.000 Euro Abzug über 3 Jahre — und hier sind auch Materialkosten absetzbar. Der Haken: §35c und §35a schließen sich für die gleiche Maßnahme gegenseitig aus. Und wer KfW-Förderung bekommt, kann weder §35a noch §35c nutzen.
§35c (energetische Sanierung): Arbeitskosten UND Material absetzbar, bis 40.000 Euro über 3 Jahre. Aber: Nur für selbstgenutztes Wohneigentum, mindestens 10 Jahre alt, und KEINE gleichzeitige KfW-Förderung.
§35c Abs. 1 EStG
Was Casekeeper damit tut
Casekeeper erkennt Handwerkerrechnungen automatisch, prüft ob Arbeitskosten und Material getrennt ausgewiesen sind und berechnet den maximalen Steuerabzug nach §35a.
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